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Gerichtszahlstelle

Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.

Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.

In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Zum 31.03.2017 wird die Gerichtskasse / Gerichtszahlstelle des Amtsgericht Schwäbisch Gmünd geschlossen. Barauszahlungen (z.B. von Zeugenauslagen) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. V

Vorzunehmende Einzahlungen können nur noch durch Überweisung erfolgen. 
Gebührenstempelmarken können nicht mehr erworben werden. Diese wurden durch die elektronische Kostenmarke abgelöst:
https://justiz.de/kostenmarke/index.php

Darüber hinaus ist bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd, Herlikofer Straße 19, 73527 Schwäbisch Gmünd die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug angesiedelt. 


 

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