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Datenschutz-Hinweise zur Überprüfung von Nachweisen gemäß
§§ 6, 6a CoronaVO
Verantwortliche Stelle:
Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Rektor-Klaus-Straße 21, 73525
Schwäbisch Gmünd
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter:
Behördliche Datenschutzbeauftragte, Amtsgericht Schwäbisch Gmünd,
Rektor-Klaus-Straße 21, 73525 Schwäbisch Gmünd
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Nach § 6 Abs. 1 CoronaVO besteht eine Verpflichtung zur Überprüfung der
vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise. Gemäß § 10 Abs. 6
CoronaVO ist in den Alarmstufen nach der CoronaVO der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen für nicht-immunisierte Besucherinnen und
Besucher nur nach
Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. Sie haben daher den Immunisierungsstatus oder einen negativen aktuellen Antigen-
oder
PCR-Test nachzuweisen.
Die vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind zum Zwecke der Identitätsprüfung mit den Personalien der
nachweispflichtigen Person abzugleichen, sofern nicht die Identität anderweitig bekannt ist. Hierzu
haben die nachweispflichtigen Personen ein amtliches Ausweisdokument
vorzulegen (§ 6a Abs. 1 CoronaVO).
Test- oder Genesenennachweise können in verkörperter oder in digitaler
Form vorgelegt werden. Impfnachweise sind in durch elektronische Anwendungen auslesbarer Form (EU-COVID-19-Zertifikat) vorzulegen (§
6a Abs. 2
Satz 2 CoronaVO). Ausnahmen gelten hiervon für Personen, die keine Bürgerinnen oder Bürger eines Mitgliedstaats der
Europäischen Union sind, keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union haben und außerhalb der
Europäischen Union geimpft worden sind (§ 6a Abs. 4 CoronaVO).
Eine Verarbeitung der in dem EU-COVID-19-Zertifikat oder in dem Test- oder
Genesenennachweis enthaltenen personenbezogenen Daten erfolgt nur soweit und solange, wie es zur Durchführung einer Sichtkontrolle
erforderlich
ist. Impfnachweise sind mittels elektronischer, dazu vorgesehener Anwendungen zu verifizieren, die die Echtheit der Signatur des
Zertifikatsausstellers
mit dem Stand der Technik entsprechenden Methoden überprüfen (§ 6a
Abs. 3 CoronaVO). Eine Speicherung erfolgt nicht.
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung,
wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern
wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20,
Stuttgart zu.
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Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf dieser Seite
